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AGB's
pa4all
Mario Rettberg
Helmstor 7
37133 Friedland
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil
aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang
stehender Rechtsgeschäfte zwischen Mario Rettberg
(nachfolgend pa4all genannt) und seinen Vertragspartnern,
die Sach- und Dienstleistungen von pa4all in Anspruch
nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
§2 Angebot, Vertragsschluss und Dauer
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Die Angebote von pa4all sind grundsätzlich freibleibend
und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter
sowie die Auftragsbestätigung durch pa4all bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
(email) Form.
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Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet
mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung
und Rückgabe können während der Geschäftszeiten (Montags
bis freitags 10.30 - 17.00 Uhr) oder nach Absprache
erfolgen. Der Mietzins bezieht sich auf den
Veranstaltungstag. Tage vor und nach dem eigentlichen
Veranstaltungstag zählen als mietfreier Tag, es besteht
jedoch seitens des Mieters kein Anspruch auf Abholung
einen Tag vorher sowie Rückgabe einen bis zwei Tage
nachher.
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Eine
Reservierung ist nur Schriftlich möglich. 20% vom Mietzins
ist als Sicherheit direkt zu Zahlen.
Dieser wird bei Auftragserteilung Verrechnet.
§3 Gewährleistung, Haftung und Übergabe
pa4all verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu
übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die
Übergabe erfolgt im Lager von pa4all. das Equipment wird
im Beisein des Mieters auf Vollständigkeit und Funktion
überprüft.
Eine An/Ablieferung kann gegen Berechnung erfolgen, ebenso
Auf/Abbau.
pa4all ist zur Instandhaltung der Mietsache während der
Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
§4 Preise / Zahlungen
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Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor
Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit
und richtiger Funktion überzeugen. Die Übernahme gilt als
Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der
Vollständigkeit der Geräte.
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Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf
ausschließlich zu dem ihr zugedachten Zweck benutzt
werden.
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pa4all haftet nicht für Folgeschäden, die durch
unsachgemäße Bedienung und Benutzung hervorgerufen werden.
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Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt
pa4all zur sofortigen und fristlosen Kündigung des
Mietvertrages.
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Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur
Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und
Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder
Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter
einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne das der
Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter
verpflichtet, pa4all den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter sichert pa4all zu, die Geräte in sauberem,
einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der
Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches
bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verloren
gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich
Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis
zu erstatten.
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Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist
dies nicht möglich, so ist pa4all hiervon unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der
Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag
vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist
der Mieter verpflichtet, den pa4all nachweisbar durch
die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen
Schaden zu ersetzen.
§5 Gewährleistungsansprüche des Mieters
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass
der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der
Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat
und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der
Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist
pa4all nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur
berechtigt. Ist pa4all zum Austausch oder zur Reparatur
nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die
Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind
ausgeschlossen.
§6 Schadensersatz
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Der Haftungssausschluss gilt auch für die
Schadensersatzansprüche des Mieters, so für
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und
aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für
jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom
Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche. deren
Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder
vorsätzlichem Handeln von pa4all beruhen und
Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer
ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
Soweit die Haftung von pa4all ausgeschlossen ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten
pa4all.
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Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie
z.B. Videoprojektoren, Farbwechsler, computergesteuerte
Leuchten usw.) ohne Fachpersonal von pa4all wird
grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße
Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die
Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.
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Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für
die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien,
insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ansonsten
gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.
§7 Haftung; Schadensfalls; Versicherung
1.
pa4all haftet nicht für eventuelle Kosten Dritter (Gema,
GEZ, Strom, Wasser, Heizung, etc.)
2.
Der Mieter haftet für das ihm überlassene Equipment,
auch unverschuldet.
3.
Bei einem eventuellen Schadensfall ist der Mieter der
Schadensregulierer, nicht der eventuelle Verursacher (dritte
Person)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Normalfall
eine private Haftpflichtversicherung keine Haftung für
geliehenes oder gemietetes Equipment übernimmt.
§8 Preise / Zahlungen
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Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang
gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein,
gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne
Abzüge. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per
Vorauskasse.
pa4all behält sich vor, die Preisliste
jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
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Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 20 Tagen vor
Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. Abholung der
gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in
Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
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Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor
Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der
gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in
Höhe von 40% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
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Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor
Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der
gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in
Höhe von 70% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
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Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters kann pa4all
ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 3 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in
Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von pa4all bleiben
unberührt.
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Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig
oder rechtskräftig festgestellt ist.
§9 Eigentumsvorbehalt
Handelsware bleibt bis zur vollständigen
Rechnungsbegleichung Eigentum von pa4all.
§10 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen,
Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er
ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller
notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn
während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten
Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise
von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt
die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter
erforderlich sind.
§11 Schlussbestimmungen
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Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen pa4all und dem Mieter gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche
Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist Hannover.
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Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten
sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu
vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am
nächsten kommt.
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Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der
Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten
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