AGB's

 

pa4all
Melanie R.-Homann
37133 Friedland

 

§1 Geltungsbereich 

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Mario Rettberg (nachfolgend pa4all genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von pa4all in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

§2 Angebot, Vertragsschluss und Dauer

  1. Die Angebote von pa4all sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch pa4all bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (email) Form.
  2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können während der Geschäftszeiten (Montags bis freitags 10.30 - 17.00 Uhr) oder nach Absprache erfolgen. Der Mietzins bezieht sich auf den Veranstaltungstag. Tage vor und nach dem eigentlichen Veranstaltungstag zählen als mietfreier Tag, es besteht jedoch seitens des Mieters kein Anspruch auf Abholung einen Tag vorher sowie Rückgabe einen bis zwei Tage nachher.
  3. Eine Reservierung ist nur Schriftlich möglich. 20% vom Mietzins ist als Sicherheit direkt zu Zahlen.
    Dieser wird bei Auftragserteilung Verrechnet.

 

§3 Gewährleistung, Haftung und Übergabe

pa4all verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von pa4all. das Equipment wird im Beisein des Mieters auf Vollständigkeit und Funktion überprüft.

Eine An/Ablieferung kann gegen Berechnung erfolgen, ebenso Auf/Abbau.

pa4all ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

 

§4 Preise / Zahlungen

  1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
  2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich zu dem ihr zugedachten Zweck benutzt werden.
  3. pa4all haftet nicht für Folgeschäden, die durch unsachgemäße Bedienung und Benutzung hervorgerufen werden.
  4. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt pa4all zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
  5. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne das der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, pa4all den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert pa4all zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
  6. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist pa4all hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den pa4all nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

§5 Gewährleistungsansprüche des Mieters

Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist pa4all nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist pa4all zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

 

§6 Schadensersatz

  1. Der Haftungssausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche. deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln von pa4all beruhen und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von pa4all ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten pa4all.
  2. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, Farbwechsler, computergesteuerte Leuchten usw.) ohne Fachpersonal von pa4all wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.
  3. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ansonsten gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.

 

§7 Haftung; Schadensfalls; Versicherung

1.            pa4all haftet nicht für eventuelle Kosten Dritter (Gema, GEZ, Strom, Wasser, Heizung, etc.)

2.            Der Mieter haftet für das ihm überlassene Equipment, auch unverschuldet.

3.            Bei einem eventuellen Schadensfall ist der Mieter der Schadensregulierer, nicht der eventuelle Verursacher (dritte Person)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Normalfall eine private Haftpflichtversicherung keine Haftung für geliehenes oder gemietetes Equipment übernimmt.

 

§8 Preise / Zahlungen

  1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per Vorauskasse.                                                                                                         pa4all behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
  2. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 20 Tagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
  3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 40% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
  4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 70% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
  5. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters kann pa4all ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von pa4all bleiben unberührt.
  6. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§9 Eigentumsvorbehalt

Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von pa4all.

 

§10 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

 

§11 Schlussbestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen pa4all und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Göttingen.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten

         

       

 

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